Erfolg für MyDealz.de

Markenschutz für "Black Friday" wird aufgehoben



Matthias Hell ist Experte in Sachen E-Commerce und Retail sowie  Buchautor. Er veröffentlicht regelmäßig Beiträge in renommierten Handelsmagazinen und E-Commerce-Blogs. Zuletzt erschien seine Buchveröffentlichung "Local Heroes 2.0 – Neues von den digitalen Vorreitern im Einzelhandel".
Wegen des Eintrags als Wortmarke sind deutsche Online-Händler am "Black Friday" seit Jahren abmahngefährdet. Nun hatte ein Antrag der Schnäppchenplattform MyDealz.de auf Löschung der Wortmarke Erfolg.
Black Friday: Eine Chinesische Firma mahnte bisher deutsche Händler ab
Black Friday: Eine Chinesische Firma mahnte bisher deutsche Händler ab
Foto: BlackFridaySale.de

Seit einigen Jahren sorgt eine in Hongkong ansässige Gesellschaft mit Abmahnungen wegen angeblicher Verletzung ihrer deutschen Wortmarke "Black Friday" für Unruhe im Online-Handel.

In den letzten Jahren gingen deshalb beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eine Vielzahl von Löschanträgen ein. Nun meldet die Berliner Anwaltskanzlei HK2 einen Erfolg: Im Auftrag des ebenfalls in Berlin ansässigen Internetunternehmens 6Minutes Media GmbH, Betreiberin der Schnäppchenplattform MyDealz.de, habe die Kanzlei einen Löschungsantrag beim DPMA gestellt. Nun habe das DPMA entschieden: Die Eintragung der Wortmarke "Black Friday" sei mangels Unterscheidungskraft zu löschen (Az.: S 239/16).

Die Begründung des DPMA: Der unter der Bezeichnung "Black Friday" in den USA seit Jahren existierende Einkaufstag mit hohen Rabatten, sehr hohen Umsätzen und entsprechender Popularität habe schon vor dem Anmeldetag der Marke "seinen Weg auch nach Deutschland gefunden".

Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig

Vor zu frühem Jubel sollten sich deutsche Online-Händler allerdings hüten: Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig; die Markeninhaberin kann hiergegen noch Rechtsmittel einlegen.

So ist gegen diesen Einspruchsbeschluss prinzipiell eine Beschwerde vor dem Bundespatentgericht möglich. Auch nach Ablauf der Einspruchsfrist kann ein rechtskräftig bestehendes Patent noch im Rahmen einer Nichtigkeitsklage vor dem Bundespatentgericht angegriffen werden. Zweite und letzte Rechtsmittelinstanz ist der Bundesgerichtshof. (mh)

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