Hall of Shame: Mit diesen Werbetricks sollen Konsumenten am Black Friday in die Irre geführt werden

Berlin/Wien, 21. November 2017. Österreich ist im Schnäppchenfieber, denn in vier Tagen steht mit dem Black Friday ein Shopping-Event der Superlative ins Haus: Bis zu 90 Prozent können Konsumenten beim Kauf des neuesten Smartphones, der feinsten Designermode und des exquisitesten Parfüms sparen. Die Angebote finden sich dabei natürlich nur im Internet und auch hier nur auf einer ganz bestimmten Seite. Zudem sollten Konsumenten schnell sein, um sich eines der heißbegehrten Schnäppchen zu sichern. Das suggeriert zumindest die Werbung. Wer näher hinschaut, merkt aber schnell: Am Black Friday können Konsumenten den ein oder anderen Euro sparen, aber auch vielen Werbetricks auf den Leim gehen. Das Konsumentenforum Preisjäger (www.preisjaeger.at) hat die zehn gängigsten Falschinformationen unter die Lupe genommen.

 

1. Schnäppchen gibt es nur am 24. November

Der Black Friday findet dieses Jahr am 24. November statt und gilt als Shopping-Event der Superlative: 360 Millionen Euro gaben Verbraucher allein im deutschsprachigen Raum vergangenes Jahr an ihm aus. Die Werbung konzentriert sich entsprechend auf diesen einen Tag. Tatsächlich können Konsumenten aber auch vor und nach dem Black Friday günstig einkaufen: Amazon startet heute mit der „Cyber Monday Woche“ einen einwöchigen Sonderverkauf. Auch zahlreiche österreichische Händler folgen diesem Beispiel. Schnäppchen finden Verbraucher so in der gesamten Zeit vom 20. bis zum Cyber Monday am 27. November.

 

2. Der Black Friday hat nur einen Veranstalter

Wer im Internet nach Angeboten zum Black Friday sucht, stößt auf Seiten, deren Betreiber sich „Initiator“, „Veranstalter“ und „Organisator“ des Black Friday nennen oder ganz bescheiden als dessen „führender Plattformanbieter“ sowie als „das Original“ auftreten. Tatsächlich betreiben sie aber nur eine von mehreren Internetseiten, über die Händler ihre Angebote zum Black Friday bewerben. Der Black Friday selber hat genauso wenig einen Organisator wie einen Veranstalter. Er findet dezentral statt.

 

3. Der Black Friday findet dieses Jahr erst zum fünften Mal statt

Auch dieser Irrglaube geht auf das Marketing eines Portalbetreibers zurück. Da er sich gerne als „Initiator“ des Black Fridays inszeniert, kann die Premiere des Shopping-Events natürlich nur 2013, im Gründungsjahr seiner Gesellschaft, gewesen sein. Tatsächlich reicht die Geschichte des Black Friday im deutschsprachigen Raum aber bis ins Jahr 2006 zurück. Medienberichten zufolge, importierte Apple den Black Friday damals in unsere Breitengrade. Dieses Jahr findet der Black Friday so nicht erst zum fünften, sondern bereits zum zwölften Mal statt.

 

4. Angebote finden sich nur auf einem bestimmten Portal

„Exklusive Deals“ verspricht ein Portalbetreiber während ein anderer seinen Nutzern angeblich „Zugang zu allen Black Friday Deals und Schnäppchen“ bietet und in ebenso holprigem Deutsch damit wirbt: „Du brauchst nicht auf Google danach zu suchen, alle Black Friday Deals findest Du direkt hier bei uns“. Das alles klingt attraktiv, ist aber falsch: Der Black Friday hat kein gemeinsames Portal, das alle Angebote bündelt. Schnäppchen finden Verbraucher vielmehr überall im Netz und in vielen Städten: Hunderte Händler senken am Black Friday ihre Preise und verkaufen direkt über ihren eigenen Online-Shop oder in ihrem Laden.

 

5. Alle Rabattaktionen tragen den Namen „Black Friday“

Verbraucher, die am Black Friday nach Angeboten von deutschen Online-Shops suchen, sollten sich nicht irritieren lassen: Viele Händler nutzen andere Namen für ihre Rabattaktionen. Saturn trommelt bundesweit für eine „Black Week“, Notebooksbilliger.de für ein „Black Weekend“ und Media Markt für einen „Red Friday“ – und dies alles aus einem absurden Grund: Der Begriff „Black Friday“ gilt in Deutschland zurzeit als Marke. Ihr chinesischer Inhaber verlangt Lizenzgebühren, die viele Händler nicht zahlen möchten. Rabattaktionen zum Black Friday veranstalten sie trotzdem, bloß unter anderem Namen.

 

6. Konsumenten können bis zu 90 Prozent sparen

Den neuen Fernseher gibt’s 400 Euro günstiger, das Sofa für die Hälfte des Preises, Parfüm mit 70 Prozent Rabatt und das Paar Schuhe kostet nun sogar nur noch 20 Prozent seines ursprünglichen Preises. Wer bei solchen Rabatten nicht gleich zuschlägt, ist dumm. Oder? Konsumentenschützer warnen jedes Jahr vor aufgeblasenen Rabatten. Oft bezieht sich ein Rabatt nämlich auf die Preisempfehlung des Herstellers statt auf den oft deutlich niedrigeren Preis, zu dem ein Produkt wirklich verkauft wird. Statt „bis zu 90 Prozent“ können Konsumenten so im Mittel nur 40,1 Prozent sparen, wie das Konsumentenforum Preisjäger errechnet hat.

 

7. Wer sparen will, muss schnell sein

Glaubt man der Werbung, sind viele Produkte am Black Friday nur für kurze Zeit oder nur in begrenzter Stückzahl erhältlich. Manche Händler setzen sogar Countdowns oder Bestandsanzeigen ein, um diesen Eindruck zu verstärken und Verbraucher zu Impulskäufen zu animieren. Dabei empfiehlt es sich, einen ruhigen Kopf zu bewahren. Viele Rabattaktionen wiederholen sich. Zudem bieten immer mehrere Händler das gleiche Produkte zu einem ähnlichen Preis an.

 

8. Im Ausland ist es meistens günstiger

Innerhalb der Europäischen Union können Konsumenten zollfrei bei ausländischen Online-Shops einkaufen. Wer aber beispielsweise Mode in den USA oder Elektronik in China bestellen möchte, sollte sich von den am Black Friday niedrigen Preisen nicht blenden lassen. Was günstig für Konsumenten vor Ort ist, kann teuer für österreichische Verbraucher sein: Hohe Versand- und Zollgebühren können die ursprüngliche Ersparnis schnell aufsaugen. Die Versandkosten werden noch während des Bestellprozesses angezeigt. Über die Zollgebühr müssen sich Konsumenten hingegen selber auf der Internetseite des Zolls informieren: https://www.bmf.gv.at/zoll/post-internet/internet-shopping.html

 

9. Zwei Wochen nach dem Kauf erlischt das Rücktrittsrecht

Der Gesetzgeber räumt Konsumenten mit dem Rücktrittsrecht die Möglichkeit ein, online gekaufte Produkte bis zu 14 Tage nach dem Kauf umzutauschen. Wer einen Mangel erst später entdeckt, steht aber noch lange nicht rechtlos da: Händler verschweigen gerne das Gewährleistungsrecht. Es regelt, dass Händler Mängel in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf auf ihre Kosten beseitigen müssen. Es sei denn, sie können nachweisen, dass der Mangel vom Kunden verursacht wurde.

 

10. Gute Angebote finden sich nur im Internet

Wer denkt, gute Angebote gebe es am Black Friday vor allem im Internet, täuscht sich. Dieser Eindruck ist zwar naheliegend, da am Black Friday jahrelang nur Online-Händler mit Rabatten geworben haben. Inzwischen hat der Black Friday aber die Innenstädte erreicht. In größeren Städten wie Salzburg und Wien verabreden sich Händler zu Rabattaktionen, um Kunden in die Einkaufszonen zu locken und ein Gegengewicht zur Konkurrenz aus dem Internet zu bilden.

 

Über Preisjäger (www.preisjaeger.at):

 

Preisjäger wurde im April 2008 als Blog gegründet und ist heuer mit 750.000 Visits pro Monat das größte österreichische Verbraucherforum. Über 180.000 registrierte Smart-Shopper nutzen Preisjäger, um Angebote von Online-Shops und lokalen Händlern einzustellen, zu diskutieren und zu bewerten und so Produkte zu den besten Konditionen am Markt zu finden. Preisjäger ist seit 2014 Teil der Pepper.com-Gruppe, die mit eigenen Social Commerce-Netzwerken in elf Ländern auf drei Kontinenten vertreten ist. In Summe verzeichnen die Pepper.com-Netzwerke Buenosdeals.com (USA), Promodescuentos (Mexiko), HotUKDeals.com (Großbritannien), Dealabs.com (Frankreich), mydealz.de (Deutschland), Nl.Pepper.com (Niederlande), Pelando.com.br (Brasilien), Pelando.sg (Singapur), Pepper.pl (Polen), DesiDime.com (Indien) und Pepper.co.kr (Südkorea) über 500 Millionen Seitenaufrufe pro Monat.

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